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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BüWG,HH - Bürgerschaftswahlgesetz/§§ 44 - 47, IX - Schlussbestimmungen/
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§ 46b BüWG
Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)
Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)
Landesrecht Hamburg
IX – Schlussbestimmungen
§ 46b BüWG – Verweise
Verweise dieses Gesetzes auf andere Rechtsvorschriften gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BüWG,HH - Bürgerschaftswahlgesetz/§§ 44 - 47, IX - Schlussbestimmungen/
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