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Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbFAnG
Gliederungs-Nr.: 793-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)

Vom 28. Mai 2019 (HmbGVBl. S. 142)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Zielsetzung1
Begriffsbestimmungen2
Geltungsbereich3
Inhalt des Fischereirechts4
Ausübung des Fischereirechts5
Inhaberin oder Inhaber des Fischereirechts6
Fischereipacht, Fischereierlaubnis7
Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern8
  
Abschnitt 2  
Fischereischein, Angelprüfung, Fischereiabgabe  
  
Fischereischeinpflicht9
Erteilung und Versagung des Fischereischeins10
Angelprüfung11
Fischereiabgabe12
  
Abschnitt 3  
Zulassungen  
  
Angel-Guides13
Berufsfischerei14
  
Abschnitt 4  
Schutz der Fische  
  
Verbote zum Schutz der Fische15
Elektrofischerei16
Fischereiliche Veranstaltungen17
Fischwege18
  
Abschnitt 5  
Fischereiaufsicht und Fischereiausübung  
  
Fischereiaufsicht19
Mitführen von Fanggeräten20
  
Abschnitt 6  
Ermächtigungen und Datenschutz  
  
Ermächtigungen21
Auskunftspflicht der Inhaberin oder des Inhabers von Fischereirechten und der Berufsfischerinnen und Berufsfischer22
  
Abschnitt 7  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten23
  
Abschnitt 8  
Einschränkung von Grundrechten und Schlussvorschriften  
  
Einschränkung von Grundrechten24
Schlussvorschriften25


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbFAnG,HH - Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz/
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