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  • § 24 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 16.07.2014

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 25 AbgG, Hinterbliebenenversorgung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2005

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 25a AbgG, Versorgungsausgleich

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.09.2009

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 25b AbgG, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 19.11.2020

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 26 AbgG, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 26.07.2000

    Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...

  • § 27 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 19.11.2020

    Abschnitt 6 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 28 AbgG, Unterstützungen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 21.02.1996

    Abschnitt 6 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 29 AbgG, Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kass...

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 19.11.2020

    Abschnitt 7 – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund

  • § 30 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 16.07.2014

    Abschnitt 8 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG Gliederungs-Nr.: 1101 ...