Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 75 HmbHG
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Landesrecht Hamburg

VIERTER TEIL – Forschung

Titel: Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbHG
Gliederungs-Nr.: 221-1
Normtyp: Gesetz

§ 75 HmbHG – Berichterstattung über die Forschungstätigkeit

Die Hochschulen unterrichten die Öffentlichkeit regelmäßig in allgemeinverständlicher Form über bedeutsame Forschungsvorhaben. Sie geben in ihren Jahresberichten einen Gesamtüberblick über ihre Forschungstätigkeit.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbHG,HH - Hochschulgesetz/§§ 73 - 78, VIERTER TEIL - Forschung/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.