Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz/§§ 3 - 9, Abschnitt 3 - Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen/
Dokument
§ 9 AEntG
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 9 AEntG – Verzicht, Verwirkung
1Ein Verzicht auf den aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a entstandenen Anspruch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf Mindestentgeltsätze nach § 5 Satz 1 Nummer 1 ist nur durch gerichtlichen Vergleich zulässig; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. 2Die Verwirkung des in Satz 1 genannten Anspruchs ist ausgeschlossen. 3Ausschlussfristen für die Geltendmachung des in Satz 1 genannten Anspruchs können ausschließlich in dem der Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a zugrunde liegenden Tarifvertrag geregelt werden; die Frist muss mindestens sechs Monate betragen.
Zu § 9: Neugefasst durch G vom 10. 7. 2020 (BGBl I S. 1657).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz/§§ 3 - 9, Abschnitt 3 - Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3563505,10,20200730
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3563505,10,20200730