Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§§ 5 - 10, Abschnitt 3 - Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehö.../
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Bund
- AbgG - Abgeordnetengesetz
- §§ 5 - 10, Abschnitt 3 - Rechtsstellung der in den Bundestag gewähl...
Aktueller Ordner
- § 5 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 6 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 7 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 8 AbgG, Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 9 AbgG, Hochschullehrer
- § 10 AbgG, Wahlbeamte auf Zeit