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Treffer 51 - 59 von 949
  • § 18 APOGV, Bewertung der Leistungen

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 19 APOGV (weggefallen)

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 20 APOGV, Prüfungszeugnis

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 21 APOGV, Festsetzung der Platznummern

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 22 APOGV, Ausscheiden aus der Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 23 APOGV, Ergänzungsausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 24 APOGV, Verwendung nach der Prüfung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 2 – Gerichtsvollzieherprüfung Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche ...

  • § 25 APOGV, Übergangsregelungen

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 3 – Übergangs- und Schlussbestimmungen Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber ...

  • § 26 APOGV, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 15.01.2004

    Abschnitt 3 – Übergangs- und Schlussbestimmungen Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber ...