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Berliner Landesfischereigesetz (LFischG)
Landesrecht Berlin
Titel: Berliner Landesfischereigesetz (LFischG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LFischG
Gliederungs-Nr.: 793-1
Normtyp: Gesetz

Berliner Landesfischereigesetz (LFischG)

Vom 19. Juni 1995 (GVBl. S. 358)

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Gesetzeszweck1
Geltungsbereich2
  
Abschnitt 2 
Fischereirecht 
  
Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht3
Eigentums- und selbstständiges Fischereirecht, Fischereibuch4
Eintragung strittiger selbstständiger Fischereirechte5
Selbstständige Fischereirechte bei Veränderungen der Gewässer6
Übertragung von selbstständigen Fischereirechten7
Beschränkte selbstständige Fischereirechte8
Aufhebung beschränkter selbstständiger Fischereirechte9
Koppelfischereirechte10
Übertragung der Ausübung des Fischereirechts11
Fischereipachtvertrag12
Anzeige von Fischereipachtverträgen13
Fischereierlaubnisvertrag14
Fischereiausübung in Häfen und Stichkanälen15
Fischfang auf überfluteten Grundstücken16
Zugang zu Gewässern17
  
Abschnitt 3 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
(weggefallen)21
(weggefallen)22
(weggefallen)23
  
Abschnitt 4 
Schutz der Fischbestände 
  
Verbot schädigender Mittel24
Schadensverhütende Vorrichtungen und Maßnahmen an Anlagen25
Ablassen von Gewässern26
Sicherung des Fischwechsels27
Fischwege28
Mitführen von Fischereigeräten29
Allgemeine Verordnungsermächtigung30
Ermächtigung zur Bestimmung von Schonbezirken31
  
Abschnitt 5 
Entschädigungsverfahren 
  
Entscheidung über Entschädigungsansprüche32
Art und Ausmaß der Entschädigung33
Festsetzung34
Vollstreckbarkeit35
Rechtsweg36
  
Abschnitt 6 
Fischereiaufsicht und -beratung 
  
Fischereibehörde37
Landesfischereibeirat38
(weggefallen)39
Fischereiaufsicht40
Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufseher41
Aufwandsentschädigung42
  
Abschnitt 7 
Bußgeldvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten43
Einziehung44
  
Abschnitt 8 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung bestehender Fischereirechte45
Weitergeltung bestehender Pachtverhältnisse46
Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener fischereirechtlicher Urkunden47
Verwaltungsvorschriften48
Staatsverträge49
Änderung und Aufhebung bestehender Vorschriften50
(weggefallen)51
Einschränkung von Grundrechten52
In-Kraft-Treten53
(1) Red. Anm.:
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LFischG,BE - Landesfischereigesetz/
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