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  • AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.12.2022

    Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103 Normgeber: Saarland Amtliche Abkürzung: AbgG SL Gliederungs-Nr ...

  • § 1 AbgG SL, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Erster Teil – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz ...

  • § 2 AbgG SL, Schatz der freien Mandatsausübung

    Normgeber: Saarland, 

    Zweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103

  • § 3 AbgG SL, Wahlvorbereitungsurlaub

    Normgeber: Saarland, 

    Zweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103

  • § 4 AbgG SL, Berufs- und Betriebszeiten

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Zweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103

  • § 5 AbgG SL, Entschädigung

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.12.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...

  • § 6 AbgG SL, Aufwandsentschädigung

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.12.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...

  • § 7 AbgG SL, Tagegeld

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.01.2006

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...

  • § 8 AbgG SL, Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung

    Normgeber: Saarland, 

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...

  • § 9 AbgG SL, Dienstreisen

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.01.2019

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...