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Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbAbwG
Gliederungs-Nr.: 2135-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

In der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19) (1)  (2)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Grundsatz und Begriffsbestimmungen1
Beseitigungspflichtige Körperschaft, Übertragung der Aufgabe2
Abwasserbeseitigungsplan3
Zwischenstaatliche Vereinbarungen und Beschlüsse3a
  
Zweiter Abschnitt 
Öffentliche Abwasseranlagen, Anschluss und Benutzung 
  
Öffentliche Abwasseranlagen4
Drucksielentwässerung5
Anschlusspflicht6
Genehmigung und Herstellung des Anschlusses7
Anschlussrecht8
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen9
Ausnahme von der Anschlusspflicht und dem Benutzungszwang9a
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang10
Einleitungsverbote11
Einleitungsgenehmigung11a
Erteilung der Einleitungsgenehmigung, nachträgliche Anordnungen11b
Anzeigepflichten12
  
Dritter Abschnitt 
Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen 
  
Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen13
Bau von Abwasserbehandlungsanlagen13a
Anerkennung von Fachbetrieben13b
Hebeanlagen und Rückstauschutz14
Unterhaltung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen15
Umrüstung von Grundstücksentwässerungsanlagen16
Behördliche Überwachung17
Eigenüberwachung der Einleitung17a
Eigenüberwachung der baulichen Anlage17b
Fäkalienabfuhr18
  
Vierter Abschnitt 
Abwasserinformation und Datenverarbeitung 
  
Abwasserinformationssystem19
Datenverarbeitung, Zweckbindung20
Übermittlung und Nutzung von Daten21
  
Fünfter Abschnitt 
Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen 
  
Beseitigung von Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen22
Anordnungsbefugnis23
Kostenfestsetzung24
  
Sechster Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Grundrechtseinschränkung25
Ordnungswidrigkeiten26
Amtspflichten27
(In-Kraft-Treten und Aufhebung von Vorschriften)28
(1) Red. Anm.:

Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19):

"Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 197 S. 1)."

(2) Red. Anm.:

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Technischen Baubestimmungen nach Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Vom 2. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 118)

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19) wird bekannt gemacht, dass die Technischen Baubestimmungen am 1. Mai 2018 in Kraft getreten sind.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbAbwG,HH - Hamburgisches Abwassergesetz/
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