Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
(Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbGleiG
Referenz: 2038-1

Vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) (1)

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Erfahrungsbericht4
  
Abschnitt 2  
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern  
  
Vorrang des unterrepräsentierten Geschlechts5
Ausnahmen6
Stellenausschreibungen7
Auswahlkommission8
Qualifikation, Benachteiligungsverbote9
Fortbildung10
Sprache11
  
Abschnitt 3  
Vereinbarkeit von Beruf und Familie  
  
Familiengerechte Arbeitsgestaltung12
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung13
Erhöhung der Arbeitszeit, beruflicher Wiedereinstieg14
Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung15
  
Abschnitt 4  
Gleichstellungsplan  
  
Erstellung und Inhalt16
Verfahren17
  
Abschnitt 5  
Gleichstellungsbeauftragte  
  
Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten18
Rechtsstellung19
Aufgaben20
Rechte21
  
Abschnitt 6  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Sonderregelungen für den Hochschulbereich22
Übergangsbestimmungen23
Erfahrungsbericht24


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbGleiG,HH - Hamburgisches Gleichstellungsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.