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- § 48 BNatSchG, Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzen...
- § 48a BNatSchG, Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
- § 49 BNatSchG, Mitwirkung der Zollbehörden
- § 50 BNatSchG, Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
- § 51 BNatSchG, Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
- § 51a BNatSchG, Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union