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Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayJG
Gliederungs-Nr.: 792-1-L
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)

Vom 13. Oktober 1978 (BayRS 792-1-L)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 102)

Inhaltsübersicht (1) Art.
  
I. Abschnitt  
Grundsätze  
  
Gesetzeszweck1
Staatliche Aufsicht und Förderung2
  
II. Abschnitt  
Jagdreviere, Hegegemeinschaften  
  
1.  
Allgemeine Vorschriften  
  
Feststellung der Jagdreviere3
Gestaltung der Jagdreviere4
Pachtpreisregelung und Entschädigung bei Angliederung von Flächen5
Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd6
Verantwortlicher Revierinhaber7
  
2.  
Jagdreviere  
  
Eigenjagdreviere8
Staatsjagdreviere9
Gemeinschaftsjagdreviere10
Jagdgenossenschaft11
Jagdnutzung12
  
3.  
Hegegemeinschaften  
  
Aufgaben und räumlicher Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften13
  
III. Abschnitt  
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts  
  
Verpachtung von Teilen eines Jagdreviers; Mindestpachtzeit; Beanstandungsverfahren; Änderung von Jagdpachtverträgen14
Mehrzahl von Jagdpächtern15
Pachthöchstfläche; Eintragung in den Jagdschein16
Jagderlaubnis17
Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen18
Erlöschen des Jagdpachtvertrags19
Tod des Jagdpächters20
  
IV. Abschnitt  
Schutz des Wildes und seiner Lebensräume  
  
Wildschutzgebiete21
Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten des Wildes22
Schutz kranken und verletzten Wildes22a
Wildgehege23
Wildpark24
Wintergatter25
  
V. Abschnitt  
Förderung des Jagdwesens  
  
Mittel und Gegenstand der Förderung26
Verfahren27
  
VI. Abschnitt  
Jagdausübung  
  
1.  
Allgemeines  
  
Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein28
  
2.  
Jagdbeschränkungen  
  
Sachliche Gebote und Verbote29
Jagd mit Fallen29a
Treibjagd, Gesellschaftsjagd30
Örtliche Beschränkungen31
Regelung der Bejagung32
Jagd- und Schonzeiten33
  
3.  
Hegebeschränkungen  
  
Aussetzen von Tierarten34
  
4.  
Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung  
  
Wegerecht35
Jagdeinrichtungen36
Wildfolge37
Verfolgung kranken oder krankgeschossenen Wildes in befriedeten Bezirken38
Verwendung von Jagdhunden39
  
VII.Abschnitt  
Jagdschutz  
  
Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes40
Jagdschutzberechtigte41
Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten42
Natürliche Äsung; Fütterung des Wildes43
  
VIII.Abschnitt  
Wild- und Jagdschaden  
  
Verhinderung übermäßigen Wildschadens auf eingezäunten Waldflächen44
Erstattungsausschluss45
Ersatz weiterer Wildschäden46
Ermächtigungen47
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen47a
  
IX.Abschnitt  
Wildhandel  
  
Überwachung des Wildhandels48
  
X.Abschnitt  
Organisation, Zuständigkeit, Verfahren  
  
Jagdbehörden, Jagdberater49
Jagdbeirat50
Vereinigungen der Jäger51
Sachliche Zuständigkeit52
Örtliche Zuständigkeit53
(aufgehoben)54
Vorläufige Anordnung55
  
Xl.Abschnitt  
Ahndungsvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten56
Verbot der Jagdausübung57
Einziehung58
  
XII.Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Enteignende Maßnahmen59
(weggefallen)60
Ausführungsvorschriften61
Verweisungen auf aufgehobene Vorschriften62
(Änderungsbestimmung)63
In-Kraft-Treten; Aufhebung von Vorschriften64
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayJG,BY - Bayerisches Jagdgesetz/
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