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Art. 25 SNHG
Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: SNHG
Gliederungs-Nr.: 63-1
Normtyp: Gesetz

Art. 25 SNHG – Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz"

Das Gesetz über das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz" vom 22. Dezember 1983 (HmbGVBl. S. 345) wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel erhält folgende Fassung:

"Gesetz über das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch".

2.
§ 1 erhält folgende Fassung:

"§ 1
Errichtung

Die Freie und Hansestadt Hamburg errichtet unter dem Namen "Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch" ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen."

3.
§ 2 wird wie folgt geändert:

3.1
In Satz 1 werden die Wörter "bei der Hauptfürsorgestelle" durch die Wörter "beim Integrationsamt" ersetzt.

3.2
In Satz 2 werden die Wörter "Schwerbehinderter sowie der nachgehenden" durch die Wörter "schwerbehinderter Menschen sowie der begleitenden" ersetzt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SNHG,HH - SNH-Gesetz/
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