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- § 87 BauGB, Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
- § 88 BauGB, Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
- § 89 BauGB, Veräußerungspflicht
- § 90 BauGB, Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
- § 91 BauGB, Ersatz für entzogene Rechte
- § 92 BauGB, Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung