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/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/EhrensoldG,RP - Ehrensoldgesetz/
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§ 4 EhrensoldG
Landesgesetz über die Zahlung eines Ehrensoldes an frühere ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher (Ehrensoldgesetz)
Landesgesetz über die Zahlung eines Ehrensoldes an frühere ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher (Ehrensoldgesetz)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
§ 4 EhrensoldG
(weggefallen)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/EhrensoldG,RP - Ehrensoldgesetz/
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