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Landesrichtergesetz (LRiG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesrichtergesetz (LRiG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LRiG
Gliederungs-Nr.: 312-1
Normtyp: Gesetz

Landesrichtergesetz (LRiG)

Vom 22. Dezember 2003 (GVBl. 2004 S. 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2022 (GVBl. S. 19)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Teil 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Ausschreibung von Stellen2
Richtereid3
Eintritt in den Ruhestand4
Geltung des Landesbeamtenrechts5
Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen6
Teilzeitbeschäftigung7
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen8
Pflegezeiten mit Vorschuss8a
Freistellungen und berufliches Fortkommen9
(weggefallen)10
Fehlerhafte Ernennungsurkunde11
Übertragung eines weiteren Richteramtes, übertragene Aufgaben12
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter13
  
Teil 2  
Richterwahlausschuss  
  
Aufgaben, Unterrichtung14
Zusammensetzung, Rechtsstellung der Mitglieder15
Geschäftsführung16
Wahl der parlamentarischen Mitglieder und des rechtsanwaltschaftlichen Mitglieds17
Wahl der richterlichen Mitglieder18
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft, Ausschließung und Ablehnung19
Vertretung20
Sitzung des Richterwahlausschusses21
Beschlussfassung22
Schriftliches Verfahren22a
Weiteres Verfahren23
Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof24
  
Teil 3  
Richtervertretungen  
  
Abschnitt 1  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Richterrat, Hauptrichterrat und Präsidialrat25
Wahlgrundsätze26
Wahlberechtigung27
Wahlvorstand28
Verbot der Wahlbehinderung29
Nähere Regelung des Wahlverfahrens30
Amtszeit31
Rechtsstellung der Mitglieder32
Ruhen der Mitgliedschaft, Ausschließung33
Ausscheiden von Mitgliedern34
Stellvertretung35
Beratungsgeheimnis und Schweigepflicht36
Kosten und Sachaufwand37
Rechtsweg38
  
Abschnitt 2  
Richterräte und Hauptrichterräte  
  
Bildung39
Zusammensetzung40
Wählbarkeit41
Wahlanfechtung42
Neuwahl43
Aufgaben, Geschäftsführung44
Gemeinsame Beteiligung von Richterrat oder Hauptrichterrat und Personalvertretung45
  
Abschnitt 3  
Präsidialrat  
  
Bildung46
Zusammensetzung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit47
Zusammensetzung in der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit48
Wahlanfechtung49
Neuwahl50
Geschäftsführung51
Aufgaben52
Durchführung der Beteiligung53
Einigungsgespräch54
  
Teil 4  
Richterdienstgerichte  
  
Abschnitt 1  
Errichtung und Zuständigkeit  
  
Errichtung55
Zuständigkeit des Dienstgerichts56
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs57
Dienstaufsicht58
Mitglieder der Richterdienstgerichte59
Ruhen der Mitgliedschaft60
Erlöschen der Mitgliedschaft61
Benennung der Mitglieder und Feststellung der Mitgliedschaft62
Besetzung des Dienstgerichts63
Besetzung des Dienstgerichtshofs64
Nicht ständige beisitzende Mitglieder im Disziplinarverfahren gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte65
Nicht ständige beisitzende Mitglieder in Verfahren, die ein Mitglied des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz betreffen66
Rechtsstellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Mitglieder des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz in den Richterdienstgerichten67
  
Abschnitt 2  
Disziplinarverfahren  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeines  
  
Anwendung des Landesdisziplinargesetzes68
  
Unterabschnitt 2  
Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter  
  
Disziplinarmaßnahmen69
Vorbehalt der Entscheidung durch das Dienstgericht70
Ermittlungsführung71
Berufung72
Zulässigkeit der Revision73
Bekleidung mehrerer Ämter74
Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags75
  
Unterabschnitt 3  
Disziplinarverfahren gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitglieder des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz  
  
Besondere Bestimmungen76
  
Abschnitt 3  
Versetzungs- und Prüfungsverfahren  
  
Versetzungsverfahren77
Prüfungsverfahren78
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gegen den Willen der Richterin oder des Richters79
Vorläufige Untersagung der Amtsführung80
Aussetzung des Verfahrens81
Zulässigkeit der Revision82
Prüfungsverfahren, gegen Mitglieder des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz83
  
Teil 5  
Vertretungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte  
  
Staatsanwaltsrat und Hauptstaatsanwaltsrat84
Vermittlungsausschuss85
  
Teil 6  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
(weggefallen)86
Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof87
Änderung des Landesreisekostengesetzes88
Aufhebungsbestimmung89
In-Kraft-Treten90
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/LRiG,RP - Landesrichtergesetz/
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