Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GO NRW,NW - Gemeindeordnung NRW/§§ 129 - 135, 14. Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften/
Dokument
§ 134 GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
14. Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften
§ 134 GO NRW – Übergangsregelungen
(1) Die in § 7 Absatz 6 Satz 1 genannte Frist gilt für alle ab dem 15. Dezembe 2021 verkündeten Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen. Für alle vorher verkündeten Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen gelten die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fristen.
(2) Die in § 54 Absatz 4 genannten Fristen gelten für alle ab dem 15. Dezember 2021 gefassten beziehungsweise öffentlich bekannt gemachten Beschlüsse. Für alle vorher gefassten beziehungsweise öffentlich bekannt gemachten Beschlüsse gelten die zum Zeitpunkt des Beschlusses beziehungsweise der Bekanntmachung geltenden Fristen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GO NRW,NW - Gemeindeordnung NRW/§§ 129 - 135, 14. Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,136
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,136
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.