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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NUVPG,NI - Niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
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§ 8 NUVPG
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Landesrecht Niedersachsen
§ 8 NUVPG – Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds. GVBl. S. 179), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 122), außer Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NUVPG,NI - Niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
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