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- HmbBesG,HH - Hamburgisches Besoldungsgesetz
- §§ 1 - 20, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Aktueller Ordner
- § 1 HmbBesG, Geltungsbereich
- § 2 HmbBesG, Besoldung
- § 3 HmbBesG, Regelung durch Gesetz
- § 4 HmbBesG, Anspruch auf Besoldung
- § 5 HmbBesG, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
- § 6 HmbBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 7 HmbBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 7a HmbBesG, Besoldung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit
- § 8 HmbBesG, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 9 HmbBesG, Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- § 10 HmbBesG, Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche ...
- § 11 HmbBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 12 HmbBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 13 HmbBesG, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 13a HmbBesG, Zusammentreffen von Einkünften nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlam...
- § 14 HmbBesG, Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 15 HmbBesG, Verjährung von Ansprüchen
- § 16 HmbBesG, Rückforderung von Bezügen
- § 17 HmbBesG, Anpassung der Besoldung
- § 18 HmbBesG, Versorgungsrücklage
- § 19 HmbBesG, Dienstlicher Wohnsitz
- § 20 HmbBesG, Aufwandsentschädigungen