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  • § 1a AbgGRhPf, Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2017

    Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...

  • § 2 AbgGRhPf, Schutz der freien Mandatsausübung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 28.11.2009

    Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...

  • § 3 AbgGRhPf, Wahlvorbereitungsurlaub

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.08.1978

    Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...

  • § 4 AbgGRhPf, Berufs- und Betriebszeiten

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2016

    Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...

  • § 5 AbgGRhPf, Entschädigung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.05.2021

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...

  • § 6 AbgGRhPf, Aufwandsentschädigung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.05.2021

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...

  • § 7 AbgGRhPf, Kürzung der Tagegeldpauschale

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2002

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...

  • § 8 AbgGRhPf, Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.03.1979

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...

  • § 9 AbgGRhPf, Dienstreisen

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2002

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...