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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/BSÜG,BE - Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz/§§ 33 - 37, Vierter Abschnitt - Schlussvorschriften/
Dokument
§ 36 BSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG -)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG -)
Landesrecht Berlin
Vierter Abschnitt – Schlussvorschriften
§ 36 BSÜG – Änderung von Gesetzen
Das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz in der Fassung vom 25. März 1995 (GVBl. S. 254, 762) wird wie folgt geändert:
(Änderungen hier nicht wiedergegeben)
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