Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LAG,SL - Landesaufnahmegesetz/
Dokument
§ 2 LAG
Landesaufnahmegesetz (LAG)
Landesaufnahmegesetz (LAG)
Landesrecht Saarland
§ 2 LAG – Verteilung
Die Landesregierung wird ermächtigt, die Verteilung der in § 1 Abs. 1 genannten Personen durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Rechtsverordnung soll die Einwohnerzahl der kommunalen Gebietskörperschaften berücksichtigen; örtlichen Besonderheiten kann Rechnung getragen werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport übertragen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LAG,SL - Landesaufnahmegesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=147993,3
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=147993,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.