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Anlage 2 UVPG-Bln
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln) 
Landesrecht Berlin

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln) 
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: UVPG-Bln
Gliederungs-Nr.: 2127-10
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 UVPG-Bln – Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 1 Satz 1)

Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 4 unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes:

Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung

  1. 1.
  2. 2.
  3. 3.

    Verkehrswegeplanung auf Landesebene einschließlich Bedarfsplänen,

  4. 4.

    Nahverkehrsplan (§ 29 des Berliner Mobilitätsgesetzes).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/UVPG-Bln,BE - Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/Anhang/
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