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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/StGHG,HB - Staatsgerichtshofgesetz/§§ 1 - 10, Teil 1 - Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs/
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§ 1 StGHG
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Landesrecht Bremen
Teil 1 – Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs
§ 1 StGHG
Der Staatsgerichtshof ist ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen der Freien Hansestadt Bremen selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/StGHG,HB - Staatsgerichtshofgesetz/§§ 1 - 10, Teil 1 - Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs/
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