Dokument


§ 1 StGHG
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Landesrecht Bremen

Teil 1 – Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs

Titel: Gesetz über den Staatsgerichtshof
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: StGHG,HB
Gliederungs-Nr.: 1102-a-1
Normtyp: Gesetz

§ 1 StGHG

Der Staatsgerichtshof ist ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen der Freien Hansestadt Bremen selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof.