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Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: WBG
Gliederungs-Nr.: 223-h-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen
(Weiterbildungsgesetz - WBG)

Vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 127, 243)

Zuletzt geändert durch Nummer 2d in Verbindung mit Anlage 4 der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Stellung und Aufgaben der Weiterbildung1
Ziele der Weiterbildung2
Förderung der Weiterbildung3
Anerkennung von Einrichtungen der Weiterbildung4
Institutionelle Förderung5
Programmförderung6
Anerkennungsverfahren7
Förderungsbedingungen8
Landesausschuss für Weiterbildung9
(weggefallen)10
Steuerung11
Fachberatung12
Weiterbildung und Hochschulen13
Freiheit der Lehre14


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/WBG,HB - Weiterbildungsgesetz/
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