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Zitierungen zu § 7 HmbSfTG, Rücknahme, Widerruf, Erlöschen und Ü...,
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§ 9 HmbSfTG, Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen
Normgeber: Hamburg, Gilt ab: 01.01.2002
Zweiter Abschnitt – Ersatzschulen Titel: Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) Normgeber: Hamburg Amtliche Abkürzung: HmbSfTG Gliederungs-Nr.: 223-3 Normtyp: Gesetz § ...