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Anlage 1 Bln BodSchG
Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG)
Landesrecht Berlin

Anhangteil

Titel: Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: Bln BodSchG
Gliederungs-Nr.: 2127-13
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 Bln BodSchG – Anlage (zu § 6 Abs. 2 Satz 4)

In einem Bodenbelastungskataster werden insbesondere folgende Informationen über die in § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 7 aufgeführten Flächen erfasst:

  1. 1.
    räumliche Identifikation,
  2. 2.
    Art der Bodenbelastung (gegebenenfalls branchenbezogen),
  3. 3.
    Ablagerungsarten und -mengen,
  4. 4.
    aktuelle und frühere Nutzungen,
  5. 5.
    vorliegende Gutachten,
  6. 6.
    allgemeine Hinweise auf geologische und hydrogeologische Standortbedingungen,
  7. 7.
    auf der Fläche befindliche oder angrenzende Schutzgebiete,
  8. 8.
    auf der Fläche befindliche oder angrenzende empfindliche Nutzungen,
  9. 9.
    Ergebnisse gemäß der Bewertung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,
  10. 10.
    verwaltungstechnische Ordnungsmerkmale und
  11. 11.
    Angaben zu Art und Umfang von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie ordnungsbehördlicher Auflagen zu Nutzungsbeschränkungen.

Bestandteil des Bodenbelastungskatasters sind Standortkarten im Maßstab 1 : 5.000 sowie Übersichtskarten im Maßstab 1 : 25.000, in denen die entsprechenden Flächen abgegrenzt sind.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/Bln BodSchG,BE - Berliner Bodenschutzgesetz/Anhang/
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