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§ 24 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
Normgeber: Bund, Gilt ab: 16.07.2014
Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...
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§ 25 AbgG, Hinterbliebenenversorgung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2005
Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...
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§ 25a AbgG, Versorgungsausgleich
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.09.2009
Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...
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§ 25b AbgG, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 19.11.2020
Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...
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§ 26 AbgG, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Normgeber: Bund, Gilt ab: 26.07.2000
Abschnitt 5 – Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber ...
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§ 27 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 19.11.2020
Abschnitt 6 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 28 AbgG, Unterstützungen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 21.02.1996
Abschnitt 6 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 29 AbgG, Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kass...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 19.11.2020
Abschnitt 7 – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund
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§ 30 AbgG (weggefallen)
Normgeber: Bund, Gilt ab: 16.07.2014
Abschnitt 8 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG Gliederungs-Nr.: 1101 ...