Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/SGG,HB - SozialgerichtsbarkeitsG/
Dokument
§ 1 SGG
Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit
Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit
Landesrecht Bremen
§ 1 SGG
Für das Land Bremen wird ein Sozialgericht in Bremen und ein Landessozialgericht errichtet. Das Landessozialgericht besteht als gemeinsames Landessozialgericht des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen und hat seinen Sitz in Celle; in Bremen besteht eine Zweigstelle.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/SGG,HB - SozialgerichtsbarkeitsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145795,2
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145795,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.