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Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LFischG M-V
Gliederungs-Nr.: 793-3
Normtyp: Gesetz

Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesfischereigesetz - LFischG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 793 - 3

Vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (GVOBl. M-V S. 404)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Fischereibefugnis2
  
Zweiter Abschnitt 
Fischereirecht 
  
Inhalt des Fischereirechts3
Fischereirecht und Fischereiausübungsrecht4
Fischereipacht5
Fischereierlaubnis6
  
Dritter Abschnitt 
Fischereischein und Fischereiabgabe 
  
Fischereischein7
Fischereischeinprüfung8
Fischereiabgabe9
Rechtsvorschriften zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe10
  
Vierter Abschnitt 
Fischereiausübung 
  
Verwendung und Mitführen von Fanggeräten11
Verbote12
Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten13
Kennzeichnung und Registrierung14
Fischereibezirke15
Betretungsrecht und Zugang zu den Gewässern16
Fischerei auf überfluteten Grundstücken17
  
Fünfter Abschnitt 
Schutz der Fischbestände und der Fischerei 
  
Schonbezirke18
Schadensverhütende Maßnahmen bei Anlagen19
Fischwechsel und Fischwege20
Ablassen von Gewässern21
Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei22
  
Sechster Abschnitt 
Fischereiverwaltung 
  
Fischereibehörden23
Fischereiaufsicht24
Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher25
  
Siebter Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27
  
Anlage zu § 1 Abs. 2Anlage


/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/LFischG M-V,MV - Landesfischereigesetz/
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