Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/RechtUBV,SL - Rechtsreferendar-Unterhaltsbeihilfeverordnung/
Dokument
§ 6 RechtUBV
Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Landesrecht Saarland
§ 6 RechtUBV
Die Rückforderung zu viel gezahlter Unterhaltsbeihilfe regelt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen. Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abgesehen werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/RechtUBV,SL - Rechtsreferendar-Unterhaltsbeihilfeverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=148019,7
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=148019,7
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.