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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/NRSG,SL - Nichtraucherschutzgesetz/
Dokument
§ 1 NRSG
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
Landesrecht Saarland
§ 1 NRSG – Zweck des Gesetzes
Das Gesetz soll vor den Gefahren und somit vor den durch passives Rauchen bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/NRSG,SL - Nichtraucherschutzgesetz/
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