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Anlage 2 SAIG
Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) 
Landesrecht Saarland

Anhangteil

Titel: Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) 
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SAIG
Gliederungs-Nr.: 700-4
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 SAIG – Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
(zu § 29 Absatz 1, § 31 Absatz 1, § 33 Absatz 1)

A.
Allgemeines

Die theoretischen und praktischen Inhalte des Studiums müssen auf die Berufsaufgaben sowie auf die beruflichen Fähigkeiten und Tätigkeiten von Bauingenieuren ausgerichtet sein. Die Tätigkeit von Bauingenieuren umfasst im Wesentlichen die Planung, den Entwurf, die Konstruktion, die Ausführung, die Instandhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen jeder Art, insbesondere des Hoch-, Verkehrs-, Tief- und Wasserbaus.

B.
Inhaltliche Anforderungen an das Studium des Bauingenieurwesens

Mindestens 144 Leistungspunkte (Credit Points) nach dem European credit Transfer and Accumulation System (ECTS) oder eine entsprechende Semesterwochenstundenzahl müssen in Studienfächern erworben werden, die dem Bauwesen zugeordnet werden können. Hierzu gehören:

  1. 1.

    Studienfächer, die ein fundiertes Grundlagenwissen im thematisch-naturwissenschaftliche Bereich vermitteln, insbesondere Höhere Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie, Biologie,

  2. 2.

    Studienfächer, die allgemeine fachspezifische Inhalte des Bauingenieurwesens vermitteln, insbesondere Bodenmechanik, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Bauphysik, Grundlagen der Umweltplanung, Vermessung, Technisches Darstellen, Konstruktiver Ingenieurbau, Baustatik, Massivbau, Geotechnik, Stahlbau, Holzbau, Allgemeiner Ausbau, Technische Gebäudeausrüstung, Bauschäden, Bauphysik,

  3. 3.

    Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse in bauingenieurspezifischen Spezialbereichen vermitteln, z. B. Wasserwesen, Wasserwirtschaft , Wasserbau, Abfallwirtschaft, Verkehrswesen, Straßenwesen, Raumplanung, Stadtplanung,

  4. 4.

    Studienfächer mit technischem Bezug, die für die Anwendung der Kenntnisse erforderlich sind: Fachwortschatz Fremdsprachen, Bauinformatik, DV-gestützte Baukonstruktion und Projektsteuerung, Bauen im Bestand, Gebäudetechnik,

  5. 5.

    öffentliches Baurecht.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/SAIG,SL - Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz/Anhang/
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