Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremGVG,HB - Bremisches Geldforderungen-Vollstreckungsgesetz/
Dokument
§ 13 BremGVG
Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege
Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege
Landesrecht Bremen
§ 13 BremGVG – Einschränkung von Grundrechten
Durch Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes können das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremGVG,HB - Bremisches Geldforderungen-Vollstreckungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7431013,14
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7431013,14
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.