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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LGG,SL - Landesgleichstellungsgesetz/§§ 1 - 5, Abschnitt 1 - Allgemeines/
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§ 5 LGG
Landesgleichstellungsgesetz - LGG
Landesgleichstellungsgesetz - LGG
Landesrecht Saarland
Abschnitt 1 – Allgemeines
§ 5 LGG – Anrechnungszeiten
Zeiten der Berufsunterbrechung wegen Familienpflichten sind bei Wiedereintritt in den Beruf nach den hierfür geltenden besonderen Vorschriften anzurechnen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LGG,SL - Landesgleichstellungsgesetz/§§ 1 - 5, Abschnitt 1 - Allgemeines/
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