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Anlage 2 NUVPG
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) 
Landesrecht Niedersachsen

Anhangteil

Titel: Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NUVPG
Gliederungs-Nr.: 28200
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 NUVPG – Liste der Pläne und Programme, die nach Landesrecht einer Strategischen Umweltprüfung oder Vorprüfung bedürfen

(zu § 2)

Nr.Pläne und Programme
1Landschaftsprogramme, Landschaftspläne und Landschaftsrahmenpläne
2Nahverkehrspläne nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, die für ein Projekt nach Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG einen Rahmen setzen


/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NUVPG,NI - Niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/Anhang/
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