Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 1 KiStG
Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in der Freien Hansestadt Bremen (Kirchensteuergesetz - KiStG -)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in der Freien Hansestadt Bremen (Kirchensteuergesetz - KiStG -)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: KiStG
Gliederungs-Nr.: 61-d-1
Normtyp: Gesetz

§ 1 KiStG – Steuerberechtigung

Die Kirchen in der Freien Hansestadt Bremen sind berechtigt, von ihren Kirchenangehörigen aufgrund eigener Kirchensteuerordnung Kirchensteuern zu erheben.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/KiStG,HB - Kirchensteuergesetz/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.