Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: BestattG
Gliederungs-Nr.: 2129-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen
(Bestattungsgesetz - BestattG)

Vom 5. November 2003 (Amtsbl. S. 2920)

Außer Kraft am 5. Februar 2021 durch § 52 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 226) (1)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Friedhofswesen  
  
Erster Abschnitt  
Anlegung und Unterhaltung von Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen  
  
Allgemeine Anforderungen1
Friedhofsträger2
Bodenbeschaffenheit und Lage3
Genehmigung4
Ruhezeit5
Private Bestattungsplätze6
Schließung und Entwidmung7
Friedhofssatzung8
  
Zweiter Abschnitt  
Bestattungseinrichtungen  
  
Allgemeine Anforderungen an Bestattungseinrichtungen9
Leichenhallen10
Feuerbestattungsanlagen11
  
Zweiter Teil  
Leichenwesen  
  
Erster Abschnitt  
Leichenschau  
  
Allgemeine Bestimmungen12
Pflicht zur Leichenschau13
Veranlassung der Leichenschau14
Vornahme der Leichenschau15
Todesbescheinigung16
Auskunftspflicht17
Kosten der Leichenschau18
  
Zweiter Abschnitt  
Umgang mit Leichen  
  
Ausstellung von Leichen19
Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr20
Leichenbestatterinnen, Leichenbestatter21
Überführung in Leichenhallen22
Außergerichtliche Leichenöffnung23
Konservierung von Leichen24
  
Dritter Abschnitt  
Bestattung und Ausgrabung von Leichen, Beisetzung von Asche Verstorbener  
  
Bestattungspflicht25
Bestattungspflichtige26
Bestattungsart27
Bestattungs- und Beisetzungsort28
Zulässigkeit der Erdbestattung29
Zulässigkeit der Feuerbestattung30
Frühester Bestattungszeitpunkt31
Bestattungsfrist32
Bestattungsunterlagen33
Särge und Urnen, konservierte Leichen34
Dokumentation der Bestattung und Einäscherung35
Ausgrabungen36
  
Vierter Abschnitt  
Leichenbeförderung  
  
Leichenpass, Beförderung von Leichen und Asche Verstorbener37
Inhalt des Leichenpasses38
Särge39
Begleitung des Transports von Leichen, Versand von Urnen40
Leichenwagen41
Bergung von Leichen42
  
Dritter Teil  
Klinische und anatomische Sektion  
  
Erster Abschnitt  
Klinische Sektion  
  
Klinische Sektion43
Antrag44
Zulässigkeit45
Durchführung46
Kostentragung47
  
Zweiter Abschnitt  
Anatomische Sektion  
  
Anatomische Sektion48
Zulässigkeit49
Durchführung50
  
Vierter Teil  
Ordnungswidrigkeiten und Verordnungsermächtigung  
  
Ordnungswidrigkeiten51
Verordnungsermächtigung52
Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion52a
  
Fünfter Teil  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Ruhezeiten, Leichenhallen53
Sonderbestimmungen54
Inkrafttreten55
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 50 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 226)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/BestattG 2003,SL - Bestattungsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.