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Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Bundesrecht
Titel: Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGG
Gliederungs-Nr.: 330-1
Normtyp: Gesetz

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535)

Zuletzt geändert durch Artikel 16a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)

- redaktionell bearbeitete Paragrafentitel -

Inhaltsübersicht (1) §§
  
  
Erster Teil  
Gerichtsverfassung  
  
Erster Abschnitt  
Gerichtsbarkeit und Richteramt 1 - 6
  
Zweiter Abschnitt  
Sozialgerichte 7 - 27
  
Dritter Abschnitt  
Landessozialgerichte 28 - 37
  
Vierter Abschnitt  
Bundessozialgericht 38 - 50
  
Fünfter Abschnitt  
Rechtsweg und Zuständigkeit 51 - 59
  
  
Zweiter Teil  
Verfahren  
  
Erster Abschnitt  
Gemeinsame Verfahrensvorschriften  
  
Erster Unterabschnitt  
Allgemeine Vorschriften 60 - 75
  
Zweiter Unterabschnitt  
Beweissicherungsverfahren 76
  
Dritter Unterabschnitt  
Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz 77 - 86b
  
Vierter Unterabschnitt  
Verfahren im ersten Rechtszug 87 - 122
  
Fünfter Unterabschnitt  
Urteile und Beschlüsse 123 - 142
  
Zweiter Abschnitt  
Rechtsmittel  
  
Erster Unterabschnitt  
Berufung 143 - 159
  
Zweiter Unterabschnitt  
Revision 160 - 171
  
Dritter Unterabschnitt  
Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge 172 - 178a
  
Dritter Abschnitt  
Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften 179 - 182a
  
Vierter Abschnitt  
Kosten und Vollstreckung  
  
Erster Unterabschnitt 183 - 197b
Kosten  
  
Zweiter Unterabschnitt  
Vollstreckung 198 - 201
  
  
Dritter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften 202 - 223
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



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