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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Bundesrecht
Titel: Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BEG
Gliederungs-Nr.: 251-1
Normtyp: Gesetz

Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
(Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) *

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)

- redaktionelle Paragrafentitel -

In Anerkennung der Tatsache,

daß Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt worden sind, Unrecht geschehen ist,

daß der aus Überzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand ein Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates war und

daß auch demokratische, religiöse und wirtschaftliche Organisationen durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft rechtswidrig geschädigt worden sind,

hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
ERSTER ABSCHNITT  
Allgemeine Vorschriften  
  
Erster Titel  
Anspruch auf Entschädigung 1 - 12a
  
Zweiter Titel  
Übergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung 13 - 14
  
ZWEITER ABSCHNITT  
Schadenstatbestände  
  
Erster Titel  
Schaden an Leben 15 - 27
  
Zweiter Titel  
Schaden an Körper oder Gesundheit 28 - 42
  
Dritter Titel  
Schaden an Freiheit  
  
I.  
Freiheitsentziehung 43 - 46
  
II.  
Freiheitsbeschränkung 47 - 50
  
Vierter Titel  
Schaden an Eigentum 51 - 55
  
Fünfter Titel  
Schaden an Vermögen 56 - 58
  
Sechster Titel  
Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten 59 - 63
  
Siebenter Titel  
Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen  
  
I.  
Grundsatz 64
  
II.  
Schaden im beruflichen Fortkommen  
  
1.  
Begriff 65
  
2.  
Selbstständige Berufe 66 - 86
  
3.  
Unselbstständige Berufe  
  
A.  
Privater Dienst 87 - 98
  
B.  
Öffentlicher Dienst  
  
a)  
Gemeinsame Vorschriften 99 - 101
  
b)  
Beamte 102 - 107
  
c)  
Berufssoldaten 108
  
d)  
Angestellte und Arbeiter 109 - 110
  
e)  
Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen 111
  
C.  
Dienst bei Religionsgesellschaften 112
  
4.  
Schädigung in selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit 113
  
5.  
Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung 114 - 114a
  
6.  
Schaden in der Ausbildung 115 - 119
  
7.  
Höchstbetrag der Kapitalentschädigung 123 - 125
  
8.  
Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes 125a
  
9.  
Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen 126
  
III.  
Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen  
  
1.  
Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung 127 - 133
  
2.  
Versorgungsschäden 134 - 137
  
3.  
Schaden in der Sozialversicherung 138
  
4.  
Schaden in der Kriegsopferversorgung 139
  
IV.  
Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit 140
  
Achter Titel  
Soforthilfe für Rückwanderer 141
  
Neunter Titel  
Krankenversorgung 141a - 141c
  
Zehnter Titel  
Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen  
  
1.  
Zusammentreffen von zwei Ansprüchen 141d - 141f
  
2.  
Zusammentreffen von drei Ansprüchen 141g - 141h
  
3.  
Zusammentreffen von vier Ansprüchen 141i
  
4.  
Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a 141k
  
DRITTER ABSCHNITT  
Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen 142 - 148a
  
VIERTER ABSCHNITT  
Besondere Gruppen von Verfolgten  
  
Erster Titel  
Grundsatz 149
  
Zweiter Titel  
Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten 150 - 159a
  
Dritter Titel  
Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention 160 - 166
  
Vierter Titel  
Gemeinsame Vorschriften 166a - 166c
  
FÜNFTER ABSCHNITT  
(weggefallen)167 - 168
  
SECHSTER ABSCHNITT  
Befriedigung der Entschädigungsansprüche 169 - 170
  
SIEBENTER ABSCHNITT  
Härteausgleich 171
  
ACHTER ABSCHNITT  
Verteilung der Entschädigungslast 172
  
NEUNTER ABSCHNITT  
Entschädigungsorgane und Verfahren  
  
Erster Titel  
Entschädigungsorgane 173 - 174
  
Zweiter Titel  
Gemeinsame Verfahrensvorschriften 175 - 183
  
Dritter Titel  
Entschädigungsbehörden 184 - 207
  
Vierter Titel  
Entschädigungsgerichte 208 - 227
  
Fünfter Titel  
Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung 227a - 227d
  
ZEHNTER ABSCHNITT  
Übergangs- und Schlussvorschriften 228 - 241
*

Überschrift: Im Saarland eingeführt durch G Nr. 658 ABl. des Saarlandes 1959 S. 759, wegen einzelner abweichender Bestimmungen vgl. das genannte G Nr. 658



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BEG - Bundesentschädigungsgesetz/
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