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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz/Anhang/
Dokument
Anlage 3 ElektroG
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 3 ElektroG – Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
(zu § 9 Absatz 2)
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz/Anhang/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7434320,50
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