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Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: AZG
Gliederungs-Nr.: 2001-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung
(Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)

In der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2023 (GVBl. S. 350)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
1.  
Gliederung und Aufgaben der Berliner Verwaltung  
  
Einheit der Berliner Verwaltung1
Gliederung der Berliner Verwaltung2
Aufgaben der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen3
Zuständigkeitsverteilung4
Geschäftsbereiche der Senatsverwaltungen4a
Durchführung bundesrechtlich geregelter Aufgaben5
Allgemeine Verwaltungsvorschriften6
Politische Zielvereinbarungen und fachliche Zielvereinbarungen6a
Durchführung der Bezirksaufgaben7
Fachaufsicht8
Übertragung von Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt; Übertragung von Personalangelegenheiten auf das Landesamt und andere Behörden8a
Verarbeitung personenbezogener Daten8b
  
2.  
Bezirksaufsicht; Eingriffsrecht  
  
Grundsätze der Bezirksaufsicht9
Informationsrecht10
Aufhebungsrecht11
Anweisungsrecht12
Ersatzbeschlussfassungsrecht, Ersatzvornahme13
Eingriffsrecht13a
  
3.  
Rat der Bürgermeister  
  
Aufgaben14
Mitglieder15
Fachausschüsse15a
Teilnahme der Mitglieder des Senats und ihrer Beauftragten16
Zusammenwirken mit Senat und Abgeordnetenhaus16a
Einberufung17
Vorlagen18
Verfahren19
  
4.  
Vertretung Berlins  
  
Staatsrechtliche Vertretung; Verwaltungsvereinbarungen20
Rechtsgeschäftliche Vertretung in Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, der Hauptverwaltung und des Rechnungshofes21
Übertragung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht22
Abgabe von Verpflichtungserklärungen23
Laufende Geschäfte24
Rechtsgeschäftliche Vertretung in Angelegenheiten der Bezirksverwaltungen25
  
5.  
Widerspruchsverfahren  
  
Zulässigkeit des Widerspruchs26
Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheides27
  
6.  
Landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts  
  
Staatsaufsicht28
Rechtsgeschäftliche Vertretung29
Widerspruchsverfahren30
  
7.  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Ortssatzungen31
Wahrnehmung von Aufgaben weggefallener Reichs- oder preußischer Behörden32
Einschränkungen des Anwendungsbereichs33
Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII34
Ausführungsvorschriften35
In-Kraft-Treten 36
  
Anlage  
  
Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Anlage


/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/AZG,BE - Allgemeines Zuständigkeitsgesetz/
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