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Art. 6k HG 2019/2020
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HG 2019/2020
Gliederungs-Nr.: 630-2-22-F
Normtyp: Gesetz

Art. 6k HG 2019/2020 – Überleitung der Arbeitsverhältnisse am Regensburger Centrum für Interventionelle Immunologie

1Die Arbeitsverhältnisse der bei der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Universität Regensburg "Regensburger Centrum für Interventionelle Immunologie" beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Freistaates Bayern und des Universitätsklinikums Regensburg gehen mit Wirkung vom 1. Juli 2019 auf die Stiftung Regensburger Centrum für Interventionelle Immunologie (RCI) über. 2Für die in Satz 1 genannten Personen und die weiteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stiftung gelten die für den Freistaat Bayern jeweils einschlägigen Bestimmungen. 3Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen beim Freistaat Bayern und beim Universitätsklinikum Regensburg werden von der Stiftung, solche bei der Stiftung werden vom Freistaat Bayern und vom Universitätsklinikum Regensburg jeweils wie eigene Beschäftigungszeiten angerechnet. 4Die Stiftung ist verpflichtet, die Versicherung aller nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versicherbaren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der genannten Versorgungsanstalt herbeizuführen und dauerhaft zu gewährleisten.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2019/2020,BY - Haushaltsgesetz 2019/2020/
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