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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/Verf,HH - Verfassung/Art. 48 - 54, IV. - Die Gesetzgebung./
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Art. 54 Verf
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesrecht Hamburg
IV. – Die Gesetzgebung.
Art. 54 Verf
Gesetze und Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit dem auf die Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes folgenden Tag in Kraft. Das gilt auch in den Fällen des Artikels 52 Satz 2, wenn der Plan, die Karte oder die Zeichnung spätestens mit der Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes beim Staatsarchiv niedergelegt wird.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/Verf,HH - Verfassung/Art. 48 - 54, IV. - Die Gesetzgebung./
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