Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/Verf,HH - Verfassung/Art. 55 - 61, V. - Die Verwaltung./
Dokument
Art. 55 Verf
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesrecht Hamburg
V. – Die Verwaltung.
Art. 55 Verf
Die Mitglieder des Senats leiten die einzelnen Verwaltungszweige, für die sie die Verantwortung tragen (Artikel 42 Absatz 2 Satz 1).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/Verf,HH - Verfassung/Art. 55 - 61, V. - Die Verwaltung./
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170717,56
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170717,56
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.