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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/VersFG BE,BE - Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin/§§ 12 - 20, Abschnitt 2 - Versammlungen unter freiem Himmel/
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§ 13 VersFG BE
Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
Landesrecht Berlin
Abschnitt 2 – Versammlungen unter freiem Himmel
§ 13 VersFG BE – Erlaubnisfreiheit
Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/VersFG BE,BE - Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin/§§ 12 - 20, Abschnitt 2 - Versammlungen unter freiem Himmel/
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