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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NAbgG,NI - Niedersächsisches Abgeordnetengesetz/§§ 1 - 5, Erster Teil - Rechtsstellung der Abgeordneten/
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§ 1 NAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Landesrecht Niedersachsen
Erster Teil – Rechtsstellung der Abgeordneten
§ 1 NAbgG – Erwerb und Verlust des Mandats
Erwerb und Verlust eines Mandats im Landtag richten sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NAbgG,NI - Niedersächsisches Abgeordnetengesetz/§§ 1 - 5, Erster Teil - Rechtsstellung der Abgeordneten/
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