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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/KFAG,SL - Kommunalfinanzausgleichsgesetz/§§ 6 - 16, Zweiter Abschnitt - Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes/§§ 7a - 13, Zweiter Unterabschnitt - Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden/
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§ 10 KFAG
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Landesrecht Saarland
Zweiter Abschnitt – Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes → Zweiter Unterabschnitt – Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
§ 10 KFAG – Finanzkraftmesszahl
Die Finanzkraftmesszahl einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (§ 11) und der Schlüsselzuweisung A.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/KFAG,SL - Kommunalfinanzausgleichsgesetz/§§ 6 - 16, Zweiter Abschnitt - Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes/§§ 7a - 13, Zweiter Unterabschnitt - Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden/
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